Das Stipendium dient der Finanzierung von Aufenthalten zu Zwecken von Studien, Forschungsarbeiten oder wissenschaftlichen Tätigkeiten an einer Universität oder an einem Forschungszentrum im fremdsprachigen Ausland.
Voraussetzungen
- Gefördert werden österreichische Staatsbürger/innen, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Kärnten haben. Das Höchstalter beträgt 30 Jahre.
- Studium folgender Wissenschaften: Wirtschaft, Informatik, Technik, Chemie, Physik, Montanistik, Recht
- Befürwortung durch mindestens zwei Fach-Professor*innen
- Maßgebliche Aufbringung von Eigenmitteln
- Planung einer beruflichen Tätigkeit in der österreichischen Industrie und zukünftigerenger Kontakt mit der Industriellenvereinigung.
- Die Ergebnisse des Auslandsaufenthaltes sind für die Kärntner Industrie von großer Bedeutung und können für Unternehmen von konkretem Nutzen sein.
Einreichtermine: Jährlich 31.03. und 30.09.